Rahmenbedingungen

Rechtsanspruch auf Betreuung und Förderung von Kindern ab dem vollendeten ersten Lebensjahr. Anträge werden beim zuständigen Jugendamt oder Fachberatungsstellen im Wohnort des Kindes entgegengenommen:

• Es wird ein Betreuungsvertrag abgeschlossen

• Das Jugendamt übernimmt die Kosten der Kindertagespflegeperson und die Eltern leisten meistens einen anteiligen Kostenbeitrag

• Die Kindertagespflegepersonen unterliegen hohen Qualitätsstandards:

    • sachliche Qualifikation
    • sichere und kindgerechte Räumlichkeiten
    • „Erste Hilfe am Kind”
    • Führunsgzeugnis
    • Regelmäßige Weiterbildungsmaßnahmen
    • Unfallversicherung des Kindes
    • Kindertagespflegepersonen stehen im Austausch mit anderen pädagogischen Fachkräften und
    kooperieren miteinander